Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragliche Leistungen
Einzige Grundlage für die Erbringung unserer Leistungen ist der abgeschlossene
Vertrag, in dem alle Dienstleistungen nebst Preisen festgeschrieben sind.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluß werden die Zahlungsbedingungen, wie auf dem Leistungsvertrag
ersichtlich, gültig. Die Zahlung erfolgt üblicherweise vor versenden der Ware
gegen Rechnung in Bar beim abholung oder per Überweisung innerhalb
einer Woche auf unser auf der Rechnung vermerkten Konto.
3.1. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggebers
Vom Leistungsvertrag kann bis 14 Tage vom Vertragsbeginn kostenfrei zurückgetreten
werden. Bei einer Stornierung in einem Zeitraum länger als 14 Tage werden je nach
Prüfung anerkannt oder nicht bei anerkennung werden Stornierungskosten berechnen. Sollten
durch die Vermittlung von Dienstleistungen anderer Anbieter weitere Schadenersatzansprüche
entstehen, so trägt diese der Auftraggeber.
3.2. Rücktritt vom Vertrag durch die Firma Barkas Gummiteile
Bei an den Produktionsmaschinen die natürlich auch einmal störanfällig sind
und deren Reparatur (Ersatzteilbeschaffung) längere Zeit in Anspruch nehmen
kann. Dadurch ist es möglich, das es zu unvorhersehbaren Ausfällen kommen kann.
In diesem Fall wird sich die Firma Barkas Gummiteile um ein geeignetes Ersatzlieferung bemühen.
Kommt es aus den o.g. Gründen zu einer Stornierung des Vertrages durch
die Firma Barkas Gummiteile, so erhält der Auftraggeber alle eventuell geleisteten Zahlungen
erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollte während
der vereinbarten Versenden der Ware eine Panne auftreten, so wird die Firma Barkas Gummiteile
in Zusammenarbeit mit dem Versender (DHL, GLS, Hermes usw) alles unternehmen, damit der
Auftraggeber seine Ware erreicht. Schadenersatzansprüche kann der
Auftraggeber daraus nicht ableiten.
4.Haftung
Der Versender handelt im Auftrag der Firma Barkas Gummiteile und haftet gegenüber
dem Auftraggeber für Sachschäden, die während dem Transport bzw. im Rahmen der
vertraglichen Leistungserbringung entstehen können. Die Fahrzeugvermieter haften
Versicherungen. Für Schäden, die der Auftraggeber oder dessen
Kunden/Begleiter verursacht haben, haftet der Auftraggeber.